Durch die Gesetzesänderung im Jugendschutzgesetz, dürfen wir Personen unter 18 Jahren kein Kaufangebot unserer Artikel, im Onlineshop, unterbreiten. 

  1. Grund für das Gesetz?
    Mit der Ausdehnung der bereits bestehenden Abgabe- und Konsumverbote für Tabakwaren auf elektronische Zigaretten und elektronische Shishas, dürfen in Deutschland weder E-Zigaretten noch e-Shishas an Kinder und Jugendliche verkauft werden.
  2. Inkrafttreten
    Das Bundeskabinett hat den Gesetzesentwurf zur Gesetzesänderung bereits im Januar 2016 beschlossen. Am 10. März 2016 wurde das Gesetz offiziell veröffentlicht und seit dem 01. April 2016 ist es in Kraft.
  3. Gültigkeitsbereich
    Das Abgabe- und Konsumverbot von E-Zigaretten und E-Shishas an Personen unter 18 Jahren gilt deutschlandweit sowohl für den Einzel- als auch für den Versandhandel.

Mit der Gesetzesänderung sind wir, sowie alle Anderen im Online-E-Zigarettenhandel tätigen Unternehmen dazu verpflichtet, eine Überprüfung der Volljährigkeit aller Kunden durchzuführen.

Die Überprüfung Ihrer Volljährigkeit findet durch Alterssichtschutz bei Zustellung durch DHL statt.